Zorn
Gekoppelter Zustand: Malusstufen (hier auch Zornstufen genannt).
Nebeneffekt 1: Solange der Jäger unter Zorn leidet, verlieren Malusstufen ihre regeltechnische Wirkung (somit kein Malus auf Proben) und werden Zornstufen genannt.
Nebeneffekt 2: Zu Beginn einer Kampfrunde würfelt der Spieler mit einem Elixierwürfel; ist dessen Ergebnis kleiner oder gleich hoch wie die Zornstufen seines Jägers, leidet er bis Ini 0 unter den Auswirkungen des Zorns. Seine Ap sinken auf 1, mit denen er einen Angriff mit einer geeigneten Waffe oder den Fäusten gegen den gebundenen Gegner ausführt. Stand der Jäger frei, muss er seinen Angriff gegen einen zufällig ermittelten Freund ausführen, wird aber nicht gebunden.
Reduzierung in Ini 0: Der Jäger selbst kann eine freie Probe auf Geistesstärke mit einem Malus in Höhe der Zornstufe ablegen, um die Zornstufe um 1 pro Erfolg zu verringern.
Besonderheit: Jäger, die nicht dem Zorn erlegen sind, können versuchen, einen zornigen Jäger zu beruhigen, indem ihnen als Aktion (2 Ap) eine Probe auf Redekunst mit einem Malus in Höhe der Zornstufe gelingt: Jeder Erfolg reduziert 1 Zornstufe.
Publikation: Herrschaft des Dämonenmeisters, Kampagnenband | Seite 17