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Einen Schwur ablegen

Die folgenden Regeln sind optional und müssen vom HeXXenmeister genehmigt worden sein. Das Ablegen eines Schwurs kostet 1 Fza. Anschließend gelten für den Jäger die Vor- und Nachteile. Kann ein Schwur erfüllt werden, erhält der Jäger beim nächsten Stufenaufstieg +1 Fp, wird er gebrochen (freiwillig oder unfreiwillig), kann der Jäger erst nach dem übernächsten Stufenaufstieg erneut einen Schwur äußern. Ein Schwur darf nicht leichtfertig geäußert werden, sondern muss eine aus der Kampagne erwachsene Bedeutung haben. Man kann beispielsweise nicht eine beliebige Person zum Ziel eines Racheschwurs machen, sondern muss miterlebt haben, wie sie ein Unrecht beging. Die folgenden Schwüre sind nur Beispiele; Spieler und Spielleiter können weitere, dem Hintergrund und der Situation angemessene Schwüre erfinden.

Publikation: Archiv des Wächterbunds III | Seite 91