47 Pfad des Wahnsinns
(Geistesstörungen sind eine optionale Regel. Sollte die Spielrunde das Modul nicht verwenden, kann dieser Pfad nicht beschritten werden.)
Voraussetzung: Der Jäger muss mindestens 1 Geistesstörung aufweisen.
1 – Umarme den Wahnsinn
Sobald du diese Eigenschaft erwirbst, erhältst du eine beliebige neue Geistesstörung hinzu, die nicht geheilt werden kann. Für je 2 Geistesstörungen insgesamt steigt wahlweise dein Ideen- oder dein Coup-Wert um 1.
2 – Abstumpfung
Immer wenn du Schaden erleidest, den du nicht durch Puffer-Lep abmildern konntest, darfst du die Schadenspunkte um 1 pro Geistesstörung reduzieren. Wenn du das tust, erleidest du für den restlichen Kampf einen Malus von −1 auf alle Proben, die auf einem geistigen Attribut basieren. Der Malus ist kumulativ pro Anwendung; sollte er auf −5 steigen, kannst du die Pfadeigenschaft in diesem Kampf nicht mehr anwenden.
3 – Psychopharmaka
Als Fza kannst du aus Opiaten und Kräutern selbst hergestellte Psychopharmaka anfertigen, indem du eine Probe auf Wissensgebiete ablegst. Du erhältst Psychopharmaka in Höhe deiner Erfolge, die du jederzeit wie ein Elixier anwenden kannst (1 MH-Kästchen durchstreichen, Verbrauchsgut). Nach der Anwendung leidest du einen Tag lang nicht unter den Auswirkungen einer beliebigen Geistesstörung (mehrfache Anwendung für unterschiedliche Geistesstörungen sind möglich). Für die Ermittlung von Effekten dieses Jägerpfades und für das Maximum an Geistesstörungen zählt sie allerdings weiter.
4 – Eigene Welt
Immer wenn du bei einer Aufmerksamkeit- oder Erkennen-Probe scheiterst (kein Erfolg), kannst du 1 Idee opfern: Die Probe gelingt trotzdem mit x Erfolgen, wobei x der Zahl deiner Geistesstörungen entspricht.
5 – Ansteckender Wahnsinn
Du kannst deinen Wahnsinn auf andere übertragen. Im Kampf ist dazu ein Berührungsangriff (Fausthieb) nötig. Triffst du einen Gegner, fügst du ihm zusätzlich zum Schaden des Fausthiebs Malusstufen in Höhe deiner Geistesstörungen zu. Das ist pro Kampf und Gegner nur einmal möglich.
Publikation: Fibel des Jägerhandwerks | Seite 47