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Niederlassung gründen

Allgemeine Jägerkraft

Um eine Niederlassung zu gründen, musst du dich eine Weile an einem Ort aufgehalten und dich mit der jeweiligen Obrigkeit arrangiert haben. Dir steht die besondere Freizeitaktion „Niederlassung gründen“ zur Verfügung. Diese kannst du an jedem Ort nutzen, an dem du dich befindest. Jede Anwendung verbraucht 100 Gulden und erhöht dafür die Stufe der Niederlassung um 1 (beginnend bei Stufe 1). Die maximale Stufe richtet sich nach der Größe des Ortes: Stufe 1 für einen Außenposten (z. B. ein Lager von Fallenstellern), Stufe 2 für ein kleines Dorf oder einen Stamm von Eingeborenen, Stufe 3 für eine kleine Stadt oder Siedlung, Stufe 4 für eine Großstadt, Stufe 5 für eine Hafen- oder Messestadt. Immer wenn du Unterhalt bezahlen musst, generierst du für jede Niederlassung automatisch Profit in Höhe von Blutwürfel x (Stufe x 10) Gulden. Für eine Niederlassung in einem kleinen Dorf (Stufe 2) würdest du demnach Blutwürfel x 20 Gulden erhalten. Zeigt der Blutwürfel allerdings die leere Seite, generierst du nicht nur keine Einnahmen aus dieser Niederlassung, sondern ihre Stufe sinkt auch um 1. Jedes Mal, wenn du oder einer deiner Gefährten am Ort einer Niederlassung eine Massenbefragung ausführt, erhält der Betreffende einen Bonus von +1 auf die Probe.

Publikation: von den Wundern der Welt I | Seite 123