KONTAKT

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Zwangshandlung (Handlung, N|F)

Der Nsc kann eine Zielperson dazu bringen, etwas zu tun, das offensichtlich keinen Sinn ergibt. Dazu gehört es, wild im Kreis zu tanzen, ununterbrochen zu lachen, sich wie ein Huhn zu benehmen oder ähnliches. Dem Betroffenen ist bewusst, dass er sich seltsam verhält und er wird versuchen, sich von dem Einfluss zu befreien, was jedoch enorme Willenskraft erfordert. Zwangshandlung erfordert eine vergleichende Probe mit Wil + As gegen eine beliebige Fertigkeit, die der HeXXenmeister wählt oder per Zufall bestimmt. Diese Fertigkeit muss nicht mit dem späteren Effekt in Verbindung stehen (wie beispielsweise Reiten gegen einen Lachkrampf oder Erste Hilfe gegen Tierimitationen), doch falls der Nsc mehrere Jäger mit der Zwangshandlung gleichzeitig zu infizieren versucht, führen alle dieselbe Probe aus. Für jeden Differenzerfolg zu Gunsten des Nsc erhält der Jäger 1 Lähmungsstufe. Erzielt der Nsc mindestens 1 Differenzerfolg, erleidet der Jäger den Zustand Verzauberung. Betragen die Differenzerfolge 5 oder mehr, so ist der Zustand nach Wahl des HeXXenmeisters mächtig, fordernd oder dauerhaft.

Ziele: 1–3,

Kosten: 1 Hex pro Ziel,

Syntax: Zwangshandlung (N|F: x gegen beliebige Fertigkeit, 1 Malusstufe (Verzauberung, 5: MFD) pro Differenzerfolg, 1 Hex pro Ziel (1–3 Ziele))

Publikation: Archiv des Wächterbunds IV | Seite 111