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Verwandlung (Handlung, NN|FF)

Eine Verwandlung nimmt eine ganze Kampfrunde in Anspruch (bzw. erfordert zwei beliebige  N- oder F-Handlungen) oder kann vor Kampfbeginn automatisch geschehen. Nach der Verwandlung erhält das Wesen üblicherweise Boni und Abzüge auf einzelne Attribute (je nach seiner neuen Gestalt). Wil und Wis bleiben für gewöhnlich erhalten. Ressourcen wie Lep werden meist neu berechnet (was in den Werten angegeben ist). Das verwandelte Wesen erhält in aller Regel besondere übernatürliche Kräfte, eventuell auch einen höheren Panzerschutz. Welche Veränderungen eintreten, ist in den Nsc-Werten gesondert beschrieben.

Ziele: persönlich
Kosten: keine
Syntax: Verwandlung (NN|FF: Veränderungen: x)

Publikation: Das Buch der Regeln | Seite 247