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In die Schatten (Eigenschaft, Bande)

Bandengegner können sich dank dieser Kraft bestimmten Angriffen entziehen, indem sie sich in die Schatten der Umgebung zurückziehen, mit denen sie scheinbar zu verschmelzen vermögen. In die Schatten gilt nur im Heimatterritorium des jeweiligen Bandengegners und zudem nur dann, wenn ausreichend Versteckmöglichkeiten vorhanden sind. Wird ein freistehender Bandengegner mit dieser Eigenschaft als Ziel eines Fernkampfangriffs oder einer Bandenkraft bestimmt und hat er in dieser Runde noch keine Handlung ausgeführt, kann der HeXXenmeister das Plättchen des Gegners vor Anwendung des Schadens vom Kampfschauplatz nehmen und in Ini 0 erneut auslegen. Der Bandengegner überlebt dadurch, verliert aber seine Handlung in dieser Runde.

Syntax: In die Schatten (freistehend, keine Handlung ausgeführt, Reaktion auf Fernkampfangriff oder Bandenkraft: Gegner wird vom Kampfschauplatz genommen, in Ini 0 wieder aufgestellt)

Publikation: Hexenzorn | Seite 121