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Giftschaden (Gi)

Giftschaden ist eine besondere Form von Schmerzschaden. Das Gift muss immer erst in den Blutkreislauf gelangen, bevor es wirksam wird, d. h. es muss über eine Waffe in den Körper transportiert werden, oder alternativ durch einen Zauber. Giftschaden aus materiellen Quellen (wie einem vergifteten Dolch) wird nur dann wirksam, wenn eine Attacke (nach Abzug der Panzerung) zum Verlust von mindestens 1 LEP führt (wobei es gleichgültig ist, ob Puffer-LEP oder normale LEP betroffen sind). Für Gift-Zauber gilt diese Einschränkung oftmals nicht. Die meisten Waffengifte richten beim Eindringen in die Blutbahn direkten Schaden an, d. h. es werden zusätzliche LEP abgestrichen, aber keine inneren Schadensstufen erzeugt (und somit auch nicht der Zustand „Vergiftung“). Heimtückischere Gifte wirken über längere Zeit und richten keinen direkten Schaden an, generieren dafür aber innere Schadensstufen. Betroffene Jäger erhalten dadurch den Zustand „Vergiftung“. Giftschaden wird durch Gi gekennzeichnet.

Publikation: Das Buch der Regeln | Seite 78