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Feuerschaden (Fe)

Feuerschaden ignoriert Panzerung und zählt daher als Schmerzschaden. Wird Feuerschaden durch ein Geschoss angerichtet (z. B. ein Brandgeschoss), tritt der Feuereffekt erst nach dem Auftreffen ein. In diesem Fall verursacht der Aufprall des Geschosses zunächst direkten Schaden gemäß der Waffentabelle (z. B. Angriff mit der Schleuder). Dieser Aufprallschaden zählt nicht als Schmerzschaden und wird von der Panzerung wie üblich reduziert. Danach erhält das Ziel durch das Feuer äußere Schadensstufen in Höhe der Blutstropfensymbole des Blutwürfels bzw. der Erfolge bei der Angriffsprobe. Immer wenn bei einem Jäger durch einen Feuereffekt mindestens 1 äußere Schadensstufe erzeugt wurde, bekommt er den Zustand „Verbrennung“. Feuerschaden wird durch „Fe“ gekennzeichnet, z. B. Schaden 3 Fe.

Publikation: Das Buch der Regeln | Seite 78