Bandenfreunde
Jäger streifen nicht immer allein (bzw. in einer Gruppe Gleichgesinnter) durch die Lande. Manchmal stehen ihnen Diener, Söldner oder Gardisten zur Seite. Sie folgen den Jägern, weil sie dafür bezahlt werden oder weil sie ein gemeinsames Ziel haben. Auch eine Meute wütender Bauern, die den Jägern folgt, um den Hort der bösen Hexe niederzubrennen, ist in vielen Fällen hoch willkommen. Wie Bandengegner haben Bandenfreunde eine Bandenstufe von 1 bis 3. Anders als Bandengegner haben Bandenfreunde keine Werte wie Lep, Ini oder Bandenattacken. Sie werden auch nicht als Figuren oder Plättchen im Kampfgebiet ausgelegt. Es reicht völlig, wenn ihre Zahl und Stufe von einem Spieler auf einem Jägerbogen oder Notizblatt vermerkt wird, z. B. 10 x Bande 1 (Bauern), 4 x Bande 2 (Söldner). Jeweils vor Kampfbeginn und danach jeweils in Ini 0 eines Kampfes können die Spieler die von ihnen gemeinsam geführten Bandenfreunde einsetzen und mit ihnen Bandengegner automatisch besiegen. Hierbei dürfen sich die Spieler für eine der folgenden zwei Methoden entscheiden:
Riskante Variante
Für jede Freundesstufe werden gleich viele Gegnerstufen aus dem Spiel genommen. Die Gegner werden automatisch besiegt, die eingesetzten Freunde gelten aber als verletzt und können bis zum Ende des Kampfes nicht mehr eingesetzt werden. Nach Ablauf des Kampfes wird für alle verletzten Freunde mit einem HeXXenwürfel gewürfelt. Bei einem HeXXensymbol stirbt der Freund (oder desertiert, oder fällt ins Koma, oder hat einfach keine Lust mehr, als Kanonenfutter herzuhalten).
Sichere Variante
Für jede Freundesstufe wird die Hälfte an Gegnerstufen aus dem Spiel genommen. Auch hier kann jede beliebige Zahl an Freunden gewählt werden. Die Gegner werden ebenfalls beliebig bestimmt. Die eingesetzten Freunde überleben den Kampf automatisch, aber auch sie können nicht mehr während des Kampfes eingesetzt werden.
Wichtig: Bandenfreunde können nur Bandengegner behelligen. Sie haben keinen Effekt in Kämpfen gegen Anführer. Diese Auseinandersetzungen sind den Jägern vorbehalten.
Publikation: Das Buch der Regeln | Seite 218