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Assassinendroge

Allgemeine Jägerkraft/Handwerk/ Unterhalt +20

Die Herstellung der Droge erfordert 1 Fza sowie ein Labor oder transportables Laboratorium. Würfle auf Wissensgebiete: Für jeden Erfolg stellst du eine Dosis der Assassinendroge her. Wird diese im Kampf eingenommen (Aktion, 0 Ap, einmal pro Kampfrunde möglich), darfst du sofort einen Angriff kostenlos ausführen, der 1 Ap kosten würde (Messer und Dolche, Fausthieb, Fechtwaffe). Dieser Angriff zählt nicht gegen das Maximum von 3 Angriffen pro Runde. Pro Einnahme erleidest du Geistschaden in Höhe eines Blutwürfels; kann nicht kombiniert werden mit Effekten, die die Zahl der Angriffe weiter erhöhen. Nicht-Assassinen, die die Droge einnehmen, erleiden 2 Blutwürfel Geistschaden.

Publikation: Mare Monstrum | Seite 119