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Unsichtbarkeit (Handlung, N|F)

Eine Attacke (auch Zauberangriffe) gegen einen unsichtbaren Nsc kann nur dann ausgeführt werden, wenn dem Angreifer vorher ein Wurf auf Sin + Fw (Erkennen, -5) gelingt. Diese Probe muss vor jedem Angriff ausgeführt werden; die Unsichtbarkeit erlischt nicht durch erfolgreiche Treffer (nur beim Tod des Wesens). Unsichtbarkeit kann sowohl von einem freistehenden Nsc (Kosten: 2 Hex) als auch von einem gebundenen (Kosten: 4 Hex) gewirkt werden. Der Zauber erlischt, wenn der Unsichtbare eine sichtbare Handlung ausführt. Nicht sichtbare Handlungen beinhalten Effekte, die an einem anderen Ort eintreten (z. B. Wurzeldorn, Beschwörung) oder die auf den Geist zielen (z. B. Geistschlag). Sichtbare Handlungen sind Angriffe mit Waffen oder Zaubern wie Todesleuchten. Im Einzelfall muss der HeXXenmeister abwägen, ob eine Handlung sichtbar ist oder nicht. Unter Umständen können Anführer sichtbare Handlungen auch so ausführen, dass sie keine Rückschlüsse auf den Standort des Nsc ermöglichen – das hängt stark von den Umständen und der Umgebung ab.

Ziele: persönlich
Kosten: 2 oder 4 Hex
Syntax: Unsichtbarkeit (N|F: Zaubernder wird unsichtbar, 2 Hex freistehend, 4 Hex gebunden)

Publikation: Das Buch der Regeln | Seite 246